BGZ beantragt
Umweltverträglichkeitsprüfung
zur verlängerten Zwischenlagerung
und lädt zum Dialog ein

28.01.2025 18.00

BGZ beantragt Umweltverträglichkeitsprüfung zur verlängerten Zwischenlagerung und lädt zum Dialog eiDie BGZ hat beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beantragt, vorlaufend zum Genehmigungsverfahren zur verlängerten Zwischenlagerung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einzuleiten. Die BGZ bietet vor dem Start der vorlaufenden UVP eine Dialogveranstaltung an, um das Vorhaben mit der Öffentlichkeit zu erörtern.

Mit der UVP werden mögliche Umweltauswirkungen der verlängerten Zwischenlagerung geprüft. In dem gesetzlich festgelegten Verfahren wird zunächst der Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festgelegt. Das BASE als zuständige Genehmigungsbehörde informiert die BGZ über den Inhalt, Umfang, die Detailtiefe und die zu verwendenden Methoden der Untersuchungen der UVP. Die BGZ muss dem BASE dabei auch darlegen, welche weiteren Änderungen am Standort gegebenenfalls geplant sind. In einer Besprechung des Untersuchungsrahmens (dem Scoping-Termin) unter Federführung des BASE werden dann Fachwissen und Kenntnisse von Sachverständigen, Umweltverbänden, Behörden oder sonstigen Dritten einbezogen. Anhand des dabei festgelegten Untersuchungsrahmens werden die Umweltuntersuchungen über eine Vegetationsperiode durch einen Fachplaner durchgeführt und dokumentiert.

Die Genehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben (BZG) läuft im Jahr 2034 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung ist notwendig, da erst Mitte des Jahrhunderts ein Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle benannt werden soll. Die BGZ hat seit ihrer Gründung auf die Notwendigkeit der verlängerten Zwischenlagerung hingewiesen und plant, im Jahr 2026 den weiteren Verbleib der CASTOR-Behälter in Gorleben beim BASE zu beantragen. Damit startet formal das Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz.