Besucherinformationen

Wichtige Hinweise

Hier finden Sie alle wichtigen Infos für Ihren Besuch bei uns im VERDO! Sollten trotzdem noch Fragen offen sein, kontaktieren Sie uns gern!

Der Einlass in den Veranstaltungssaal des VERDO erfolgt in der Regel 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn, sofern in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung nichts anderes angegeben ist.

Der Zutritt zum Veranstaltungszentrum ist ausschließlich mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, ihre Eintrittskarte bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen dem Aufsichts- oder Einlasspersonal vorzuzeigen.

Nach Verlassen des Gebäudes berechtigt eine bereits entwertete Eintrittskarte grundsätzlich nicht zum erneuten Zutritt. Sollten Sie das Haus während der Veranstaltung kurzfristig verlassen müssen, wenden Sie sich bitte vorab an das Einlass- oder Aufsichtspersonal.

Online-Tickets sind mit einem individuellen Barcode versehen und werden beim Einlass elektronisch erfasst. Jeder Barcode kann ausschließlich einmal verwendet werden.

Bei unbestuhlten Veranstaltungen kann Besucherinnen und Besuchern auf Wunsch ein Auslassstempel erteilt werden, der den erneuten Zutritt während derselben Veranstaltung ermöglicht.

Besucherinnen und Besucher, die erst nach Veranstaltungsbeginn eintreffen, können aus Rücksicht auf Künstler, Mitwirkende und Publikum erst zu einem geeigneten Zeitpunkt eingelassen werden. Der Einlass kann gegebenenfalls erst während einer Veranstaltungspause erfolgen.

Informationen zu möglichen Ermäßigungen erhalten Sie bei der jeweiligen Veranstaltung oder über die Vorverkaufsstelle.

Soweit Ermäßigungen angeboten werden, sind diese ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Berechtigungsnachweises erhältlich. Der entsprechende Nachweis ist auch am Veranstaltungstag mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Kann der erforderliche Nachweis nicht erbracht werden, besteht kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der Ermäßigung. In diesem Fall kann die Zahlung des Differenzbetrages bis zum regulären Eintrittspreis verlangt oder der Zutritt verweigert werden.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter wenden sich hinsichtlich einer Akkreditierung oder möglicher Pressekarten bitte vorab an die Geschäftsführung des VERDO.

Den Anweisungen des Aufsichts-, Einlass- und Servicepersonals ist im Interesse eines sicheren und ordnungsgemäßen Veranstaltungsablaufs Folge zu leisten.

Personen, die den Anweisungen trotz Aufforderung nicht nachkommen oder den Veranstaltungsablauf erheblich stören, kann der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Soweit dies zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Gefahrenabwehr oder zur Aufklärung von Vorfällen erforderlich ist, kann das Aufsichtspersonal die Feststellung der Personalien verlangen.

Alle Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekennzeichnet und jederzeit freizuhalten.

Das Verstellen oder Blockieren von Fluchtwegen ist untersagt.

Bestehende Bestuhlungs- und Tischanordnungen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verändert werden. Insbesondere dürfen Stühle, Tische oder sonstige Einrichtungsgegenstände nicht in Flucht- oder Rettungswege gestellt werden.

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten.

Der Verzehr von Speisen und Getränken im Veranstaltungssaal ist grundsätzlich nicht gestattet.

Ausnahmen können bei einzelnen Veranstaltungen ausdrücklich zugelassen werden und werden entsprechend bekanntgegeben.

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon sind medizinisch notwendige Lebensmittel oder ausdrücklich zugelassene Sonderfälle.

Bild-, Film-, Ton- sowie Videoaufnahmen jeder Art sind während der Veranstaltung grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Veranstalters zulässig.

Dies gilt auch für Aufnahmen mit Mobiltelefonen oder sonstigen elektronischen Geräten.

Bei Verstößen kann das Aufsichtspersonal die sofortige Unterlassung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters oder der Rechteinhaber bleiben hiervon unberührt.

Das Betreten der Bühne, der Künstlergarderoben, der Regieräume sowie sämtlicher technischer und als nicht öffentlich gekennzeichneter Bereiche ist ausschließlich befugten Personen gestattet.

Beschädigungen an Gebäuden, Einrichtungen oder technischen Anlagen sind zu vermeiden.

Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften.

Mutwillige Beschädigungen können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.

Den Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, Mäntel, Jacken, größere Taschen, Rucksäcke sowie Regenschirme an der Garderobe abzugeben.

Aus Sicherheitsgründen dürfen diese Gegenstände nicht im Veranstaltungssaal auf Sitzplätzen, unter Stühlen oder in den Rettungswegen abgelegt werden.

Soweit eine bewachte Garderobe angeboten wird, gelten die dort bekanntgegebenen Gebühren.

Mit der Abgabe eines Garderobenstücks kommt ein Verwahrungsvertrag zustande. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich gegen Vorlage der ausgegebenen Garderobenmarke.

Die Garderobe öffnet mit dem Einlass und schließt in der Regel spätestens 30 Minuten nach Veranstaltungsende.

Beanstandungen sind unmittelbar nach Aushändigung der Garderobe dem Garderobenpersonal mitzuteilen.

Für Geld, Wertgegenstände, elektronische Geräte, Dokumente oder sonstige Gegenstände, die sich in Kleidungsstücken oder Taschen befinden, wird keine Haftung übernommen.

Für Verlust, Beschädigung oder Verwechslung ordnungsgemäß abgegebener Garderobenstücke haftet der Betreiber ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Verlust einer Garderobenmarke kann die Herausgabe der Garderobe von einem geeigneten Eigentumsnachweis abhängig gemacht werden. Für die Ausstellung einer Ersatzmarke kann ein angemessenes Bearbeitungsentgelt erhoben werden.

Der Besuch von Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Die Haftung des Betreibers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Das Hausrecht wird durch die Geschäftsführung des VERDO Hitzacker (Elbe) Kultur- und Tagungszentrums sowie durch die von ihr beauftragten Mitarbeitenden ausgeübt.

Personen, die gegen diese Besucherinformationen oder die Hausordnung verstoßen oder den Veranstaltungsablauf erheblich beeinträchtigen, können vom weiteren Aufenthalt ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen grundsätzlich nicht, soweit gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.

Hitzacker (Elbe), den 2026-08-05

Die Zuschauergarderobe und das Foyer werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Veranstaltung geöffnet. Es besteht kein Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum nach Veranstaltungsbeginn. Wird einem Besucher aufgrund seiner Verspätung kein Einlass gewährt, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

Nach Beginn der Veranstaltung können Besucher in Einzelfällen mit Rücksicht auf die anderen Gäste nur in geeigneten Pausen in den Zuschauerraum eingelassen werden. Dabei besteht bis zur regulären Pause kein Recht auf Plätze in der erworbenen Preiskategorie.

Die Mitnahme von Getränken in den Veranstaltungssaal ist verboten.

Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Die Garderobe kann zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuches abgegeben werden. Dafür wird eine Garderobengebühr von 1,50 Euro je Kleidungsstück erhoben.

Bei Vorlage der Garderobenmarken werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände einem Besucher nur dann ausgehändigt werden, wenn er glaubhaft macht, dass er der berechtigte Empfänger ist.

Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten in Höhe von 6,00 € verpflichtet. Für einzelne Veranstaltungen können gesonderte Regelungen erfolgen.

Gegenstände aller Art, die VERDO und im VERDO Restaurant oder auf dem Grundstück gefunden werden sind beim Hauspersonal abzugeben. Fundsachen werden 14 Tage im VERDO aufgehoben, danach gehen Fundstücke in das Fundbüro der Samtgemeinde Elbtalaue.

Das VERDO ist barrierefrei zugänglich und somit auch für unsere Gäste mit Handicap gut erreichbar. Im VERDO befinden sich zwei Behindertentoiletten. Der Vorplatz darf von Fahrzeugen genutzt werden, um Personen mit Behinderungen den direkten Zugang zum Haupteingang zu ermöglichen. Die Fahrzeuge dürfen den Vorplatz nur zum Be- und Entladen nutzen. Das Parken von Fahrzeugen ist nur auf den kostenfreien Hauptparkplätzen gestattet.

Folgenden Parkmöglichenkeiten stehen Ihnen in direkter Nähe zum VERDO kostenfrei zur Verfügung. Parkplatz „Altstadt“, Betriebshof VERDO und am Hotel Waldfrieden. Der Eingang zum Foyer befindet sich in 10 – 70 Meter Entfernung.

Unsere gehbehinderten Gäste finden je nach Veranstaltungsgenre in den Reihen 25, 39 und 26 des Hauses Ihre Plätze. Handelt es sich um eine bestuhlte Veranstaltung, halten wir, wenn es der Vorverkaufsstand erlaubt, für Ihre Begleitperson selbstverständlich gern einen Sitzplatz in unmittelbarer Nähe bereit.
Es wird empfohlen, sich vorab bei der Tickethotline über Behindertenplätze / Rollstuhlfahrerplätze zu informieren.

Die Tickethotline erreichen Sie telefonisch unter +49 05862 – 7965
Mo – Fr 8.30 bis 12.30 Uhr oder zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn.

Ob bzw. in welchem Umfang es Vergünstigungen für Behinderte, Schwerbeschädigte, Kinder, Schüler, Studenten, etc. gibt, ist von der Veranstaltung abhängig.

Bitte informieren Sie sich vorher einfach über unsere Tickethotline.

Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besuchern untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus den Veranstaltungsstätten verwiesen werden.

Information dazu finden Sie hier!

Das Servicepersonal unserer VERDO Catering kümmert sich passend zu jeder Veranstaltung um Ihr leibliches Wohl. Das Angebot an Speisen reicht je nach Veranstaltungsgenre vom kleinen, schmackhaften Snack für den schnellen Imbiss bis hin zu Speisen für den gehobenen Anspruch. Ein umfassendes Getränkesortiment komplettiert den Service in unserem Haus.

Die Mitnahme von Getränken in den Veranstaltungsbereich ist nicht gestattet.
Tischreservierungen unter 05862 / 94 12 56 oder per E-Mail: verdo-restaurant@web.de.